Liefer- und Zahlungsbedingungen von Firma Heinrich MAIER, Inh. Robert Kapeller

 

Für alle Lieferungen von Firma Heinrich MAIER in das In- und Ausland, auch für solche künftigen Geschäftsabschlüssen, sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Abweichungen hiervon bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit ebenso wie alle anderen vertraglichen Vereinbarungen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Firma Heinrich Maier. Das gilt insbesondere für eigene Einkaufsbedingungen des Bestellers. Die rechtliche Unwirksamkeit eines Teiles der nachstehenden Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Unsere bekannten Bedingungen gelten für sämtliche Bestellarten, somit für persönliche, schriftliche, telefonische und Fax-Bestellungen

 

Angebote: Alle Angebote von Firma Heinrich Maier sind freibleibend, Abbildungen, Maß-, Form- und Leistungsangaben sind als annähernd zu verstehen. Sie sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

 

Preise: Soweit kein bestimmter Preis vereinbart ist, ist der zum Zeitpunkt der Lieferung geltende Preis maßgebend. Sollte das wirtschaftliche Wertverhältnis von Leistung und Gegenleistung sich während der Vertragdauer ändern, etwa durch Erhöhung von Löhnen und Materialkosten, so ist die Firma Heinrich Maier berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu erhöhen. Der Besteller hat für den Fall einer solchen Erhöhung das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Die Preise verstehen sich ab Werk. Die genannten Preise gelten zzgl. der am Tag der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer und schließen Sonder. und/oder Zusatzleistungen, wie z.B. Umpacken, Auszeichnen, Verkleben und dergl. grundsätzlich aus. Lagergebühr fällt ab dem 7. Werktag dem Kunden zur Last.

 

Storno: Wenn Sie unberechtigt vom Vertrag zurücktreten verrechnen wir, falls wir diesen Rücktritt akzeptieren und es sich nicht um Sonderanfertigungen handelt, mindestens 25 % der gesamten Auftragssumme als Stornogebühr, ansonsten bestehen wir auf Vertragserfüllung.

 

Vertrag: Der Vertrag kommt erst durch die telefonische oder schriftliche Zusage von Firma Heinrich Maier bzw. durch die Ausführung zustande. Der Besteller ist jedoch von Anfang an gebunden bei falsch bestellter Ware müssen wir einen Unkostenbeitrag von 25% (vom Gesamtbetrag der falsch bestellten Waren) in Rechnung stellen. Die Annahme des Vertrages erfolgt unter der Voraussetzung der Kreditwürdigkeit des Bestellers.

 

Lieferung:. Seitens der Firma Heinrich Maier wird der Auftrag telefonisch oder schriftlich bestätigt. Etwaige gestellte Liefertermine der Bestellers haben nur dann Rechtswirksamkeit, wenn sie telefonisch oder schriftlich von Firma Heinrich Maier zugesagt wurden. Die von uns angegebenen Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich. Weiters werden Lieferfristen nur nach Lohnwochen vereinbart. Wir betrachten unerhebliche, geringfügige Abweichungen von den vorgesehen Lieferzeiten als genehmigt. Ist Firma Heinrich Maier mit der Erfüllung in Verzug, ist der Besteller verpflichtet, zunächst eine Nachfrist von 4 Wochen zu gewähren. Die Frist beginnt mit dem Eingang eines nach Eintritt des Verzuges an Firma Heinrich Maier gerichteten Schreibens des Bestellers. Nach Ablauf der Frist ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche jeglicher Art, wegen Fristüberschreitung, sind ausgeschlossen. Insbesondere ist der Besteller zu Deckungskäufen auf Kosten von Firma Heinrich Maier nicht berechtigt.

 

Versand: Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers per Österreichischer Post. Ab dem von uns zugesicherten Abholtermin der Ware gehen Leistungs- und Preisgefahr auf den Käufer über. Bei Lieferung innerhalb von Wien unserer Seite müssen wir eine Fahrkostenpauschale von € 35,-- verrechnen die bei Lieferung sofort zu bezahlen sind.

 

Abholzeiten:

Montag  bis Donnerstag von 10.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 10.00  bis 12.00 Uhr

 

Zahlung: Die Zahlung des Kaufpreises hat innerhalb von 3 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Zahlungen haben auf ein von Firma Heinrich Maier bekanntgegebenes Konto direkt zu erfolgen. Bei Zielüberschreitungen ist Firma Heinrich Maier berechtigt, ohne besonderen Nachweis Verzugszinsen in Höhe von 4 % über den Nationalbankdiskontsatz zu verlangen. Weiters sind alle mit der Mahnung verbundenen Spesen zu ersetzen.. Alle anfallenden Mahn- und Betreiberspesen, insbesondere auch jene eines Inkassobüros, werden Ihnen separat in Rechnung gestellt.

 

Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, sowie bis zur Bezahlung aller vorangegangenen und zukünftigen Warenlieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenforderungen, bei Bezahlung durch den Wechsel oder Scheck bis zur vollständigen Einlösung derselben, bleiben die gelieferten Waren Eigentum der Firma Heinrich Maier. Dem Besteller wird jedoch gestattet, die Waren im ordungsgemäßen Geschäftverkehr zu veräußern. Er ist in diesem Fall verpflichtet, auch dem Abkäufer gegenüber den Eigentumsvorbehalt von Firma Heinrich Maier geltend zu machen.

 

Befreiung von der Erfüllung: Werden uns Umstände bekannt, welche ein erhöhtes Kreditrisiko beim Kunden wahrscheinlich machen, behalten wir uns vor, Sicherheiten zu verlangen oder nach unserer Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Ein Schadensersatzanspruch steht dem Kunden aus diesem Titel nicht zu.

 

Mängelrüge und Haftung: In den Fällen, in denen der Käufer ein recht auf Mängelrüge hat, ist sie innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Waren am Bestimmungsort schriftlich zu erheben. Um etwaige Mängel unserer Seite auszuschließen ist der Abholer verpflichtet die Ware vor Ort auf Mängel zu prüfen und mit der Unterschrift seinerseits auf dem Lieferschein zu bestätigen. Die als mangelhaft anerkannte Ware nimmt Firma Heinrich Maier nach seinem Ermessen entweder gegen Ersatz der Ware, oder gegen Rückerstattung des hierfür verrechneten Preises zurück. Rücksendungen sind stets porto- und spesenfrei einzusenden. Keine Haftung wird insbesondere übernommen für Schäden bei ungeeigneter und unsachgemäßer Lagerung oder Verwendung und natürlicher Abnützung.

 

Erfüllungsort und Gerichtstand: Erfüllungsort für Zahlungen ist Wien. Der Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist ausschließlich Wien, doch kann Firma Heinrich Maier nach seiner Wahl auch ein für den Käufer sonst zuständiges Gericht anrufen. Es gilt ausschließlich das Österreichische Recht.

 

Technische bedingte Änderungen: Wir behalten uns Änderungen aufgrund technischer Weiterentwicklung vor.

 

Geschäftsbedingungen bzw. deren Abänderung: Wenn Sie unsere Geschäftsbedingungen ändern oder wir Ihre Einkaufsbedingungen anerkennen, ist das nur dann verbindlich für uns, wenn es von uns schriftlich anerkannt und bestätigt wird.

 

Gültig ab1.1.2000